In immobilienrechtlichen Fragestellungen beraten wir sowohl Mandanten aus dem gewerblichen Bereich (Bauunternehmen, Handwerker, Immobiliengesellschaften, Wohnungsverwaltungen, Makler) als auch Privatpersonen. Neben der Veräußerung, dem Erwerb, der Entwicklung und der Vermarktung von Grundstücken umfasst dies insbesondere alle Aspekte des Mietrechts und WEG-Rechts sowie die Abwehr von Ansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen.

Unser Beratungsangebot umfasst die folgenden Rechtsgebiete

  • Baurecht (Werkvertragsrecht, VOB/B)
  • Maklerrecht
  • Grundstücksrecht
  • Nachbarrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht
  • Wohnraummietrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Betriebskostenrecht
  • Forderungseinzug